Zitat:
Ein zentrales Instrument sowohl zur Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen als auch zur Monetarisierung auf YouTube ist das sogenannte Content-ID-Verfahren. Dabei hinterlegen Rechteinhaber Referenzdateien, die YouTube automatisch mit hochgeladenen Dateien abgleicht. Wird eine Übereinstimmung festgestellt, kann das entweder die Sperrung der Datei zur Folge haben oder die Beteiligung an mit dem Video verdienten Anzeigenerlösen.
Wie David Pachali auf Arbeit 2.0 berichtet, stand dieses Verfahren aber heftig in der Kritik, u.a. von Seiten der Electronic Frontier Foundation (meine Übersetzung):
Content ID ist ein undurchsichtiges und proprietäres System, wo der Ankläger gleichzeitig als Richter, Jury und Henker fungieren kann. [...] Das Content-ID-System kippt jede Balance, die im Rahmen des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA) vorgesehen ist, und erlaubt noch schädlichere Formen der Manipulation und des Missbrauchs.
Letzteres spielt darauf an, dass neben betrügerischen Falschmeldungen um an Werbung mitzuverdienen insbesondere im Bereich von Fair Use bzw. urheberrechtlichen Schranken (z.B. Parodie) Videos fälschlicherweise blockiert, stumm geschaltet oder monetarisiert werden.
Als Reaktion auf diese Kritik – YouTube schreibt im offiziellen Blogeintrag von “Feedback unserer Community” – kommt es nun zu Änderungen im Einspruchsverfahren. Bislang waren Nutzer in mancher Hinsicht (z.B. bei fälschlicher Monetarisierung) wehrlos gegen Content-ID-Sanktionen, wenn Rechteinhaber sich nicht auf ein Schlichtungsverfahren eingelassen haben. Künftig hat ein (vermeintlicher) Rechteinhaber jenseits des Schlichtungsverfahrens nur noch die Wahl, entweder seinen Anspruch fallen zu lassen oder eine formale DMCA-Beschwerde einzureichen.
Neben dieser rechtlichen Änderung verweist der Blogeintrag auch auf Verbesserungen im Content-ID-Algorithmus. Zweifelsfälle sollen demnach zukünftig nicht automatisch gesperrt sondern von Menschen begutachtet werden, bevor eine Entscheidung gefällt wird.
Angesichts der weitreichenden Konsequenzen der vertraglichen wie technologischen Aspekte von privaten Rechtsdurchsetzungsverfahren wie Content ID stellt sich jedoch die Frage, warum es nicht mittlerweile formalisierte Beteiligungsverfahren für diesbezügliche Änderungen gibt, bei denen auch User-Vertreter bzw. Organisationen wie die EFF eingebunden werden. Dann müssten YouTube und EFF auch nicht mehr via Blogeinträgen (nicht) miteinander kommunizieren.
https://netzpolitik.org/2012/private-re ... gorithmus/