Zitat:
Die Eingliederung der Datenschutzkommission in das Kanzleramt verstößt laut Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs gegen die bestehende Datenschutzrichtlinie. Dabei gebe es vor allem Bedenken wegen der Unabhängigkeit. Nun will man Klage einreichen.
Zitat:
Umfassende Rechte für Bundeskanzler
Der Generanwalt schlägt dem EuGH vor, der Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Österreich stattzugeben. Die Kommission hatte gerügt, dass die Leitung der Datenschutzkommission einem Verwaltungsbeamten des Kanzleramts unterstehe, der auch während dieser Tätigkeit an Weisungen seines Dienstherrn gebunden sei und dessen Dienstaufsicht unterliege. Diese Situation führe zu offensichtlichen Loyalitäts- und Interessenskonflikten.