versteh ich nicht, geht uns deutschland usw. nichts an od wie meinst du das?
Sorry, ich lebe in Österreich und da herrscht nun mal eine andere Rechtslage. Zum Thema Rechtsvergleich bitte sieh Dir das an, leider fehlt Ö. F. Rechtsvergleichender Abriss http://www.diss.fu-berlin.de/diss/servl ... 24F?hosts=
bei Bedarf kannst Du noch andere kriegen.
Wer würde in Ö. auf sowas kommen ?-daher Vergleiche hinken oft hinterher
Zitat:
Bremer Jugendamt wird aufgelöst Die Bremer Grünen haben beschlossen, das gerade reformierte Jugendamt aufzulösen. Die Arbeit könne künftig besser und effektiver aus der Sozialbehörde geleistet werden, so die Begründung. Davon sind 35 Stellen betroffen, auch die des Amtsleiters. Peter Marquard war offenbar für die senatorische Dienststelle zu unbequem. Jetzt, nach gerade fünf Jahren im Amt, muss er gehen. Kritik ist programmiert.
Aber zu deine Beruhigung, dort geht es nicht besser zu
Zitat:
Haben Hamburger Behörden ein Mädchen auf dem Gewissen? Das Jugendamt vermittelt eine Elfjährige an drogenabhängige Pflegeeltern, dann stirbt das Kind an einer Methadonvergiftung.
Immer wieder sorgen Fälle für Entsetzen, bei denen Frauen ihre Neugeborenen direkt nach der Geburt getötet und die Leichen zum Teil jahrelang versteckt haben.
http://www.n24.de/news/newsitem_5477276.html
Bei Bedarf darf ich Dir folgenden Literaturtipp geben: B. Kriminologischer Befund I. Klassifikationssysteme der Tötung von Kindern aus der Sicht der Kriminalpsychologiehttp://www.diss.fu-berlin.de/diss/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDISS_derivate_000000005527/04_B._Kriminologischer_Befund.pdf;jsessionid=8E048F25B2B3D842FE37B74FCBC0924F?hosts=
3
Zitat:
.....meiner meinung ist er unschuldig, er hat versucht hilfe zu bekommen stattdessen hat ihn keiner geholfen...gabs 2 fälle erst vor kurzen
Quelle?
Zu diesem Thema wird wohl jeder seine eigene Meinung haben, ob viele Deine teilen, dass lass ich mal so dahin gestellt.......
Zu diesem Thema wird wohl jeder seine eigene Meinung haben, ob viele Deine teilen, dass lass ich mal so dahin gestellt.......
Boah ich weiß nur das dies in fast jeder Zeitung und tv war ....ich glaub höchstens 2 monate war das her , ich schau dir aber morgen nochmal nach, ja jede seiner meinung auch wenn ich nicht viel übrig für solche leute habe, finde ich es nicht fair einen menschen der krank ist weg zu stoßen dafür gibts doch psychiater und polizei was hätte er denn sonst tun sollen besser sie waren ja mehrere Fälle die durch diesen fall bekannt wurden
BTW heute war zb. eine Doku am Puls 4 von Vergewaltigern und co , ein fall nach den anderen hätte verhindert werden können, wenn die polizei der sache nach gegangen wäre....schon trauig stattdessen wollte der eine Polizei Chef gleich das Interview abbrechen das finde ich persöndlich eine frechheit....
Ich habs doch gefunden...nur halt so einen kleinen artikel :
24. September bis 18. November 2011: Der junge Mann wird in der Jugendpsychiatrie Aschendorf behandelt.
..... wollen wir wetten, dass wiederum niemand dafür haftbar gemacht werden kann! Leidtragende das tote Kind... und das Gesabbere was wäre wenn wird beginnen RIP, dass wird es nie geben
24. September bis 18. November 2011: Der junge Mann wird in der Jugendpsychiatrie Aschendorf behandelt.
..... wollen wir wetten, dass wiederum niemand dafür haftbar gemacht werden kann! Leidtragende das tote Kind... und das Gesabbere was wäre wenn wird beginnen RIP, dass wird es nie geben
Ja da hast du schon recht...das kind hätte nicht sterben müssen, ich finde schon das psychiater bzw. polizei strafbar gemacht werden müssen, meiner sicht nach, weil ich finde für so einen menschen der krank ist und um hilfe bittet weil er selbst weiß was sonst passiert, ist in meinen augen sehr mutig nicht jeder sagt von sich aus er hat wunsch/traum kinder zu vergwaltigen/mit ihnen zu schlafen....was auch irgw beängstigten zu hören/ lesen ist
_________________ Бори се и освојите борбу против мониторингаBorba i pobeda protiv monitoringa Cr0w is the best <3
BTW heute war zb. eine Doku am Puls 4 von Vergewaltigern und co , ein fall nach den anderen hätte verhindert werden können, wenn die polizei der sache nach gegangen wäre....schon trauig stattdessen wollte der eine Polizei Chef gleich das Interview abbrechen das finde ich persöndlich eine frechheit....
Das ist so eine Sache es gibt auch sicherlich hunderte ähnlich aussehende Fälle wo absolut gar nichts passiert ist und es ist sehr schwer die Fälle herauszufiltern denen wirklich nachgegangen werden muss. Und um allen nachzugehen wird wohl einfach das Personal nicht reichen - oder sie waren zu faul dazu dann wäre es natürlich ihre Schuld.
Nicht so einfach auf jedenfall.
_________________ Freiheit ist kein Privileg, es ist ein Recht. Es wird Zeit dieses Recht einzufordern.
Vorsitzender des Gremiums „Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt“.
Präsident der Verbrechensopferhilfeorganisation Weisser Ring (ehrenamtlich; seit 1981).
Er gibt es zu:
Zitat:
Noch kurz zu ihrem Werdegang: Es ist dem KURIER eine Information zugespielt worden, die bislang in der Öffentlichkeit nicht bekannt war. Jesionek: Über mich?
Sie haben gemeinsam mit den beiden Nazi-Ärzten Gerhart Harrer und Heinrich Gross in den 1970er-Jahren gemeinsam eine Zeitschrift herausgegeben. Jesionek: Ja, Forensia. Ich habe mit dem Gross sehr viel gemacht. Der Gross war damals der ständige Gerichtssaalberichterstatter. Ich wollte die Richter ja öffnen, dass sie mehr Ahnung haben von Psychiatrie und so weiter. Dass man Gutachten lesen und verstehen kann. Da die Justiz nichts gezahlt hat, habe ich mich an den Verband von Gross gewandt.
Die Nazi-Vergangenheit von Harrer war seit den 60er-Jahren bekannt. Jesionek: Das habe ich damals nicht gewusst. Und das über Gross auch nicht. Ich war mit dem Gross Per-Du. Er hat ja auch gute Gutachten gemacht. Wir haben auch die Zeitschrift gemacht, um den Richtern kostenlos Informationen zur Verfügung zu stellen.
Wie lange waren Sie Mit-Herausgeber? Jesionek: Das war kurze Zeit, die ist bald wieder eingegangen. Und Harrer war der einzige Professor für Forensische Psychiatrie. Ich bin wirklich ein absoluter Anti-Nazi. Wenn ich das gewusst hätte, hätte sich der Kontakt stark reduziert. Mit Gross habe ich den Kontakt sofort abgebrochen, als seine Vergangenheit bekannt wurde.
Nachdem er nach zweijähriger Kriegsgefangenschaft für einige Zeit untertauchen konnte, wurde er 1950 verhaftet und zu zwei Jahren Kerker verurteilt, aber nicht wegen Mord, sondern wegen Totschlags. Die Rechtssprechung ging davon aus, dass an "Geisteskranken oder Geistesschwachen" kein heimtückischer Mord begangen werden könne, da den Betroffenen "die Einsicht fehlte" (Quelle: Wolfgang Neugebauer, "Zum Umgang mit der NS- Euthanasie in Wien nach 1945", DÖW). Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil wegen Widersprüchlichkeiten auf und verwies es an die Erstinstanz zurück. Die Staatsanwaltschaft Wien zog den Strafantrag zurück, worauf das Verfahren im Frühjahr 1951 eingestellt wurde.
Maria D., 63, war in den 1960er- und 70er-Jahren am JGH als Schriftführerin tätig. Und sie erinnert sich an menschenverachtenden Umgang mit jungen Straftätern.„Ich sehe den Gerichtshof noch vor mir: All den Kindern wurde nicht geglaubt“, sagt D. Die Jugendlichen, die vor Gericht standen, seien „bei Gott keine Waserln“ gewesen. Viele waren Heimkinder. „Schon damals haben die Kinder von brutalen Erzieherinnen und Erziehern erzählt.“ Die Vorwürfe gegen die Heime seien von den Richtern durchwegs als Lügen abgetan worden . „Vor allem das Heim Hohe Warte hatte einen Ruf, der ein Skandal war“, sagt D. Es stimme also nicht, erklärt D., dass niemand über Vorfälle in Heimen Bescheid gewusst habe.
Lebenslauf Geboren 1937 in Berlin, Kindheit in Berlin, Wr. Neustadt und Budweis.
Vater 1943 in Russland gefallen. 1945 Flucht nach Österreich.
Volksschule und Untermittelschule in Budweis, Wiesmath (NÖ), Graz und Wien. 1952 Beginn der Werkzeugmacherlehre bei der Fa. Gräf & Stift Wien, 1955 Facharbeiterprüfung, weiter tätig bei Gräf & Stift als Werkzeugmacher und dann als Kontrollor. Externistenreifeprüfung 1957, Studium an der Universität Wien, zuerst Staatswissenschaften, dann Wechsel zu den Rechtswissenschaften. Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften Mai 1962.
Gerichtspraxis ab Februar 1962, Ernennung zum Richteramtsanwärter 1.7.1962, Richteramtsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg Februar 1965, Ernennung zum "Richter" 1.3.1965. Richter bei verschiedenen Bezirksgerichten in Niederösterreich, beim Strafbezirksgericht Wien und beim Landesgericht für Strafsachen Wien (zuletzt als Vizepräsident).
Ernennung zum *Präsidenten des Jugendgerichtshofes* Wien am 1.1.1982.
Zahlreiche Studienreisen ins europäische Ausland, in die USA und nach Japan. Übertritt in den dauernden Ruhestand 31.12.2002.
Präsident der Verbrechensopfer-Hilfsorganisation WEISSER RING (ehrenamtliche Tätigkeit seit 1981
http://udo-jesionek.at/biografie/
Nun der in Österreich schon obligatorisch zu verwendende Satz Es gilt die Unschuldsvermutung
und wo sitzt der Herr Doktor heute ?
Da kann man dann wohl gleich auf so Kleinigkeiten vergessen.
Zitat:
Da nun das erste Heimkind eine Pension nach dem Verbrechensopfergesetz erhält (http://kurier.at/nachrichten/4503597-he ... rrente.php), stellt sich die Frage, warum nicht schon länger auf diese Möglichkeit der Entschädigung hingewiesen wurde. "Ich muss zu meiner Schande gestehen, ich habe nicht daran gedacht", sagt Jesionek.
Dr. Gerhart Harrer verfasste auch Gutachten in sogenannten Opferfürsorgefällen nach dem Opferfürsorgegesetz. Seinem Ermessen und seiner Sichtweise als ehemaligen SS-Arztes und NS-Rassehygienikers war nun die Feststellung, ob bei NS-Opfern verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden vorliegen, anheimgestellt.
Zitat nexusfail: versteh ich nicht, geht uns deutschland usw. nichts an od wie meinst du das?
Zitat:
Jugendamt war Familie seit Monaten bekannt Mit einer Pressemitteilung reagierte die Stadt Dortmund am Montagnachmittag auf die Tragödie. Im September 2011 hatte das Jugendamt vom Zuzug der Familie erfahren. Im Februar 2012 war das Amt in der Familie tätig geworden. Der Grund: Der Vater hatte die Kinder zeitweise allein gelassen.
Nach dem ersten Brand bei der Familie am 29. Februar sei das Amt dann "beraterisch" in der Familie tätig geworden. Auch mit Kindergarten und Schule habe man Kontakt gehalten, erklärte Stadtsprecherin Anke Widow. Erkenntnisse, die auf eine Vernachlässigung oder Kindeswohlgefährdung hingedeutet hätten, habe es nicht gegeben.
Oberbürgermeister Ullrich Sierau erklärte: "Die Verantwortlichen der Stadt Dortmund und die Mitarbeiter des Jugendamtes sind tief betroffen über den tragischen Tod der Kinder. Es wird darum gehen, die familiären Lebensumstände aufzuklären, soweit sie im Rahmen der Jugendhilfe bekannt geworden sind."
Das Dortmunder Jugendamt steht unter Druck: Seit bekannt geworden ist, dass das Amt in der Familie tätig war, in der am Freitag drei Kinder getötet wurden, häufen sich Anfragen an das Amt. Für Mittwochmittag hat die Stadt eine zweite Erklärung zum Fall angekündigt. Außerdem gibt es erste Ermittlungsergebnisse.
Da hat das Jugendamt Jonas der Mutter weggenommen, weil die Oma ins Gefängnis sollte Da half auch nicht, dass die Großmutter die Strafen in der Höhe von 1.200 Euro sofort bezahlte.
Das kann noch richtig spannend werden .....
Zitat:
„Das Landesgericht Wels hat entschieden, dass der Kleine jetzt endgültig bei seiner Mutter bleiben darf – dagegen gibt es kein Rechtsmittel mehr", bestätigt Gabl. Auch das Rekursgericht habe erkannt, dass das Kindeswohl nicht in Gefahr sei und eine Entziehung der Obsorge nicht infrage komme. „Wir sind sehr erleichtert, die vergangenen sieben Monate waren extrem schmerzhaft", betont Ann-Kathrin L.
Das Rekursgericht bestätigte, dass Jonas derzeit in einem stabilen Umfeld aufwächst und die Mutter selbstständig in der Lage ist, seine Pflege und Erziehung auszuüben. „Jetzt sind auch die in erster Instanz erteilten Auflagen – etwa, dass das Jugendamt regelmäßig Hausbesuche machen darf – aufgehoben worden", betont Gabl.
Der Anwalt überlegt nun, den finanziellen Schaden, der seiner Mandantin entstanden ist, einzuklagen. „Die Vorgangsweise des Jugendamtes war abenteuerlich – einem einjährigen Kind wurde die Mutter weggenommen, ohne dass man zuvor festgestellt hat, dass es vernachlässigt worden ist."
-------------------------------------------------------------------------------------------------------- Falls man noch Zeit hat, auch ein interessantes Video:
HILFE!!!! Mein Schulfreund Raphael hat große Angst. Er wurde mit der Polizei von der Schule abgeholt und in ein Heim in München gesteckt. Das Jugendamt Pasing und sein Betreuer haben gesagt das keiner wissen darf wo er jetzt ist. Ich weis auch nicht wie ich ihm jetzt weiter helfen soll.........
Neuigkeiten gibt es von den Kiderheimen zu berichten:
Zitat:
Neben Swarovski – 15- bis 18-jährige Mädchen sollen täglich rund zehn Stunden im unfreiwilligen Arbeitseinsatz Kristallbänder angefertigt haben und dafür „maximal einige Groschen“ erhalten haben – gab es ähnliche Vorwürfe zu Fällen in die Darbo mit Sitz in Stans im Unterinntal und EGLO involviert seien. Das Heim soll zur Produktion für die Unternehmen in den 1960er und 1970er Jahren auf die Arbeitskraft von 15- bis 18-Jährigen zurückgegriffen haben.
„Ich habe an einer Maschine gearbeitet. Dort ist Honig abgefüllt worden“, erinnerte sich eines der Heimkinder, das 1979 bis 1981 in St. Martin untergebracht war. Eine weitere betroffene, inzwischen erwachsene Frau sprach gegenüber der Tageszeitung davon, dass sie „einige Male“ für Darbo gearbeitet und dabei hinter einer Lagerhalle die guten von den faulen Äpfeln getrennt habe. Geld hätte sie dafür aber nie bekommen.
Während sich die mittlerweile bekannten Firmen offensichtlich ordnungsgemäß verhalten haben, scheint es ...
Zitat:
Sollte der ausbezahlte Lohn nicht weitergegeben worden sein und sich dabei jemand bereichert haben, „war das eine richtig kleine Mafia“, meinte der Gesellschafter des Leuchtenherstellers, Ludwig Obwieser. EGLO habe in jedem Fall einen bestimmten Stückpreis bezahlt.
Tagtäglich neue unglaubliche Enthüllungen im Kinderheimskandal:
Vorweg:
Zitat:
Der KURIER konfrontierte eine Tiroler Kinderheim-Expertin mit den Vorwürfen. Sie kennt die Geschichte von Hanni P. seit geraumer Zeit: "Die Schilderungen entsprechen sicher den Tatsachen." Höchstens Details, wie etwa die konkrete Anzahl der Männer, könnten variieren.
Zitat:
Doch einige Soldaten dürften nicht nur getanzt haben. Hanni P. erzählt vom Maskenball 1968: "Die Erzieherin M. hat vier, fünf Mädchen beim Namen gerufen, mich auch." Sie sei von M. "ins Krankenzimmer" gebracht worden. Was dann passiert sein soll, bringt Hanni P. kaum über die Lippen. "Es sind fünf Männer ins Zimmer gekommen."
Der erste Mann sei über sie, die damals 16 Jahre alt und jungfräulich war, hergefallen. "Er hat mich vergewaltigt." Auch ein Zweiter habe sie sexuell missbraucht. Die anderen sollen anschließend ihre Notdurft auf dem Mädchen verrichtet haben. Wer die Männer waren? Namen kennt sie nicht. Aber die "grauen Uniformen" sieht sie heute noch vor sich. "Es waren fünf Bundesheerler. Keine jungen Rekruten", betont Hanni P., "das waren erwachsene Männer".
Ähnliches sei beim Maskenball 1969 geschehen. Auch da seien es "vier bis fünf Bundesheerler" gewesen. "Aber als ich die nackten Männer gesehen habe, habe ich nur noch geschrien."
Erzieherin M. sei daraufhin ins Zimmer gekommen und habe sie in den Karzer geworfen. Nicht ohne ihr vorher die Haare abzuscheren, wie es bei Karzer-Häftlingen offenbar üblich war. Schon nach der Vergewaltigung im Jahr davor sei sie in das Kellerloch geworfen worden. Aber zumindest damals sei sie zuvor "eine Stunde lang unter die Dusche gestellt" worden.
Bundesgesetz vom 9. April 1954, womit Grundsätze über die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge aufgestellt und unmittelbar anzuwendende Vorschriften über die Jugendwohlfahrt erlassen werden (Jugendwohlfahrtsgesetz — JWG.).
§ 12. (1) Die Länder haben für die Errichtung von Fürsorgeerziehungsheimen, die zur Durchführung der Fürsorgeerziehung notwendig sind, vorzusorgen. Soweit Heime der freien Jugendwohlfahrtspflege bestehen, sollen sie als Fürsorgeerziehungsheime verwendet werden, wenn sie als solche im Einzelfall von der Landesregierung anerkannt werden. (2) Die Landesgesetzgebung hat zu bestimmen, daß die Landesregierung nach Anhörung der Landesschulbehörde1. Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb der Fürsorgeerziehungsheime des Landes erläßt und 2. die Voraussetzungen festlegt, unter denen Heime der freien Jugendwohlfahrtspflege als Fürsorgeerziehungsheime anerkannt werden. (3) Die Fürsorgeerziehung in einem Fürsorgeerziehungsheim ist nach pädagogischen Grundsätzen durchzuführen. Den Fürsorgezöglingen ist die Möglichkeit einer ihrem künftigen Fortkommen dienlichen Berufsausbildung zu bieten.
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