Die Betriebssoftware in Elektroautos speichert auch persönliche Daten der Fahrer. Die Informationen könnten in falsche Hände geraten.Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat vor Hacker-Angriffen auf Elektroautos gewarnt. Durch Software-Eingriffe könnten Angreifer die Batterien manipulieren und so die Autos beschädigen, sagte Schaar. Die Autoentwickler müssten sichere Schutzmechanismen für ihre Bordcomputer entwickeln. "Datenschutz und Datensicherheit gehen hier Hand in Hand“, sagte er. Andernfalls wären sogar Attacken auf die Stromnetze möglich."Dass das Auto als Virus genutzt wird, ist insbesondere im Hinblick auf die Anbindung an das Smart Grid als kritische Infrastruktur durchaus denkbar“, sagte Schaar. Smart Grids sind „intelligente“, nach Bedarf gesteuerte Stromnetze.
Auch beim Schutz der Nutzerdaten sieht Schaar nach eigenen Angaben ein großes Risiko. „Gerade in Elektroautos entsteht eine Riesenmenge an Daten. Und darüber muss der Fahrer die Autonomie behalten“, sagte er.
Bewegungsprofile von Fahrern werden erstellt
Möglich sei, dass Unternehmen oder staatliche Stellen Bewegungsprofile von Fahrern erstellen. So könnten Steuerbehörden und Versicherungen sehr interessiert an den Autodaten sein. Besonders durch die Hybrid-Technik und elektronische Fahrassistenten falle eine große Menge an Daten an.
Die Daten könnten in die Hände der Anbieter gelangen, wenn der Fahrer das Auto zum Tanken an eine Strom-Zapfsäule anschließt. „Ich stelle mir eine Google-Zapfsäule vor“, sagt Schaar. „Dort kann man vielleicht etwas günstiger tanken, muss aber Dinge über sich und sein Auto preisgeben.“ Den Datenaustausch an der Zapfsäule gibt es schon heute: So erhebt der Stromkonzern RWE nach eigenen Angaben die Daten der Nutzer eines Pilotprojekts in Berlin. Dabei würden jedoch nur Daten für die monatliche Tankrechnung genutzt und andere Daten anonymisiert.
„Die Systeme müssen so gestaltet sein, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich entstehen“, sagte Schaar. Darüber müsse der Nutzer die Kontrolle behalten – sobald Fahrzeuginformationen dem Fahrer zugeordnet würden, seien sie personenbezogen.
„Wo Daten verfügbar sind, wecken sie Begehrlichkeiten“, warnte Schaar. Daher müsse auch sichergestellt werden, dass das deutsche Datenschutzrecht zur Anwendung komme und sich die Anbieter nicht über Umwege auf ausländisches Recht berufen.