Mo 26. Mär 2012, 13:29
Vorratsdaten zwingen zur Konspiration
Um ihre Berufs- und Schweigepflichten künftig zu erfüllen, werden Anwälte, Journalisten etc. im Umgang mit Informanten und Klienten ähnlich konspirative Kommunikationsmethoden verwenden müssen wie Berufsverbrecher oder Agenten.
"Das Redaktionsgeheimnis (§ 31 Mediengesetz) sowie sonstige, in anderen Bundesgesetzen normierte Geheimhaltungsverpflichtungen sind nach Maßgabe des Schutzes der geistlichen Amtsverschwiegenheit und von Berufsgeheimnissen sowie das Verbot deren Umgehung gemäß §§ 144 und 157 Abs. 2 StPO zu beachten. Den Anbieter trifft keine entsprechende Prüfpflicht."
Das ist der Wortlaut des neuen Paragrafen 93 im Telekomgesetz, der es Berufsgeheimnisträgern ermöglichen soll, auch nach Einführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung ihren eigenen gesetzlichen Verpflichtungen bzw. Berufsleitlinien nachzukommen.
Ausnahmen technisch unmöglich
Kurz resümiert: Ohne grundsätzliche Veränderung des Kommunikationsverhaltens von Ärzten, Anwälten oder Journalisten wird es keinen Vertraulichkeitsschutz für Klienten, Informanten odert Patienten geben.
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Mo 26. Mär 2012, 13:29
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