„Scientology vs. Wilfried Handl“: Scientology hat Hausdurchsuchung, Beschlagnahme der Computer und Strafverfolgung „angedacht“ …Zitat:
Manchmal haben Vernehmungen auch ihr Gutes. In meinem Fall konnte ich feststellen, wer eigentlich hinter der ganze “Aktion” steckte. Es war aber keine große Überraschung: Scientology.
Etwas überraschend war dann doch, seit wann Scientology versucht, mich zu kriminalisieren und sich dabei des Rechtstaats bedient, der nun mit Steuergeldern deren Rachegelüste nachgehen muss. Ende Juni 2012 traf bekanntlich die Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien ein bzw. der Beschluss des Gerichts, die Einstweilige Verfügung abzulehnen.
Und während Scientology noch die schwärende Wunde leckte, formulierte ihr Anwalt eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien, die aus mir endgültig den „Initiator“ des E-Mai-Leaks machen sollte – ab sofort wurde ich nur mehr als Verdächtiger tituliert. Frei nach den Worten von Angelika T.: „Ihr [Anonymous] stiller “Anführer” Wilfried Handl. … Das Ganze trägt meiner Meinung nach seine Handschrift“. Die Sachverhaltsdarstellung trägt das Datum 5. Juli 2012.
Inhaltlich ist sie über weite Strecken deckungsgleich mit der Unterlassungsklage und die Paragraphen sind die gleichen (§118a Abs 1 StGB, § 119a Abs 1 StGB, § 120 Abs 2a StGB und 3 51 DSG), bevor der Scientology-Anwalt zusammenfassend „feststellt“: „Der Verdächtige erfüllt durch seine Vorgangsweise jedenfalls die Tatbestände. … Dies insbesondere als Beitragstäter.“
Spätestens bei dieser Formulierung des Herrn Anwalts, die auf Seite 6 seines Schriftsatzes stand, hielt ich kurz inne. Immerhin mussten ich auf den Seiten davor scheinbar Grundsätzliches überlesen haben. Denn was ließ den Herrn Anwalt zu diesem Schluss kommen? Also schnell zurückgeblättert, weitergeblättert usw.
Aber es fand sich nichts, außer: „Der Verdächtige hatte in der Vergangenheit immer wieder intensiven Kontakt zu Mitgliedern der Hackergruppe Anonymous. Der Verdächtige hat gemeinsam mit Mitgliedern dieser Gruppe Demonstrationen gegen die Einschreiter [Scientology] organisiert und an diesen Demonstrationen als prominentes Mitglied teilgenommen.“
Dazu präsentierte der Herr Anwalt als „Beweis“ einen Screenshot aus dem Anon-Forum, wo irgendwer schrieb, dass ich bei der Demo das Geld für die Flyer sammeln werde oder so ähnlich.
Dann formulierte der Herr Anwalt weiter: „Der Verdächtige war in der Vergangenheit auch immer an Informationen über Tätigkeiten der Einschreiter interessiert, insbesondere auch an Informationen, die nicht allgemein zugänglich waren.“
Ja, da hat er völlig recht, der Herr Anwalt. Es war und ist allgemein bekannt, dass ich Demonstrationen gegen Scientology unter Beteiligung der Gruppe Anonymous veranstaltete, die ihrerseits seit 2008 monatlich gegen Scientology demonstrieren. “Beweisfotos” finden sich zuhauf auf meinem Blog oder auf Facebook. Auch dass ich an Informationen über Scientology interessiert war bzw. bin, ist nichts Neues und in meinem Blog nachzulesen, wo es u.a. die geheimen OT-Stufen von Scientology und andere geheime Unterlagen von Scientology zum Nachlesen gibt.
Der Herr Anwalt zog aber andere Schlüsse daraus: „Es besteht sohin der dringende Verdacht, dass der Verdächtige selbst oder aber durch Mitglieder der Hackergruppe Anonymous sich Zugang zu den Daten und dem E-Mail-Verkehr der Einschreiter verschafft hat. Insbesondere besteht der dringende Verdacht, dass der Verdächtige als Beitragstäter erheblichen Anteil an den allenfalls von Unbekannten verübten Straftaten hat.“
Abschließend stellt der Herr Anwalt dann im Namen seiner Mandantschaft eine Antrag, „den bekannt gegebenen Sachverhalt in strafrechtlicher Hinsicht in jeder Richtung einer Überprüfung zu unterziehen“ usw., bevor er final resümierte: „ Die Einschreiter stellen darüber hinaus den Antrag, beim Verdächtigen eine Hausdurchsuchung durchzuführen, dessen Computersystem zu beschlagnahmen, um insbesondere auch einen Datenabgleich durchzuführen … bzw. zu welchen unbekannten Tätern der Verdächtige Kontakt hat bzw. hatte.“
Inwieweit die Staatsanwaltschaft Wien den „Ausführungen“ des Scientology-Anwalts folgen wird, bleibt abzuwarten.
Im Übrigen möchte ich mich beim Herrn Scientology-Anwalt für das leicht zynische Abhandeln des Ganzen entschuldigen. Aber wie sollte man sonst derartiges nacherzählen?
http://www.wilfriedhandl.com/blog/2012/ ... angedacht/Soooo...
Scientology spioniert also am Forum. Damit habe ich nicht gerechnet :>
Scientology hält Wilfried Handl für den Anführer von Anonymous
Für Scientology scheint jeder Anon ein Hacktivist zu sein
Liebe OSA-Spione etc.: Anonymous hat keinen Anführer und auch nicht jeder Anon ist ein Hacktivist!
But
what you think?