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 Betreff des Beitrags: Befremdliche Wortspende der Frau BMI
BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 09:48 
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Registriert: So 29. Jan 2012, 12:15
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Zitat:
Cyberkriminalität: Mikl-Leitner fordert mehr Kooperation

Das Innenministerium setzt im Kampf gegen Internetkriminalität auf eine stärkere Vernetzung von Staat und privaten Unternehmen.

„Wir müssen die Spielregeln für die Gewährleistung von Sicherheit im Cyberraum gemeinsam mit der Wirtschaft festlegen“, so Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gestern anlässlich der Veranstaltung „Freiwillige Selbstverpflichtung versus staatliche Regulierung“.

Wir müssen über eine Kultur des vertrauensvollen Austausches sicherheitsrelevanter Informationen reden und sollten auch über ein Cybersecurity-Planspiel nachdenken, um den Ernstfall zu proben“, meint Mikl-Leitner.


Planung und Umsetzung sollten gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und dem Verteidigungsministerium erfolgen.


Abgesehen davon, dass ich es mit tiefsten Argwohn betrachte, wenn Innen- und Verteidigungsministerium gemeinsam vorgehen wollen und ich, was Internetbetrug betrifft mit der Polizei bisher nur die allerschlechtesten Erfahrungen gemacht habe, frage ich mich schon, was im Kopf der Frau BMI so vorgeht.

Liebe Frau Mikl-Leitner: u mad?
Es gibt bereits mehr als genug einschlaegige Rechtsnormen fuer den Bezug von Informationen zur Aufklaerung von Straftaten.
Vollziehen Sie zunaechst einmal sinnvollerweise das, was vorhanden ist, anstatt da staendig in Tradition Ihrer fragwuerdigen AmtsvorgaengerInnen aktionistisch Neues zu fordern, vllt. etwa gar noch einen vertrauensvollen, aber inoffiziellen und rechtsgrundlagenlosen - freiwilligen - Zugriff oder Herausgabe.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Oesterreicher an Kafkas "Der Prozess" erinnernde amerikanische Zustaende mit geheimen subpoenas wollen.

Diese Ihre Wortspende rangiert fuer mich auf dem selben Niveau wie die Begruendung Ihres maturafreien Vorvorgaengers Platter fuer die Notwendigkeit der Anschaffung von IMSI Catchern zur Rettung verirrter Wanderer.

Entweder wissen Sie es wie er einfach nicht besser oder aber Sie halten uns so wie er fuer dummes KonsumEnten-Vieh, das nur zur Wahlzeit mit lieben Worten und Zuckerln umgarnt wird und wollen der Wirtschaft hier entweder VDS & SPG Novelle oder, noch perfider, eine mangels Rechtsgrundlage verfassungsrechtswidrige vertrauensvollen Austausch (Herausgabe, Zugrifsverifikation im Auftrag etc.) schmackhaft machen.

The choice is yours!


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 28. Feb 2012, 09:48 


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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 08:08 
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Registriert: Fr 17. Feb 2012, 12:47
Beiträge: 36
Zitat:
„Wir müssen über eine Kultur des vertrauensvollen Austausches sicherheitsrelevanter Informationen reden und sollten auch über ein Cybersecurity-Planspiel nachdenken, um den Ernstfall zu proben“, meint Mikl-Leitner.


kriminelle Verbindungen (terroristische Vereinigungen), bis dato sind nur Tierschützer, Väter und Kunststudenten aufgefallen.....

Zitat:
Falter: Facebook-Accounts können beschlagnahmt werden
Utl.: Justiz kann in Gerichtsverfahren auf Facebook-Accounts zugreifen. Auch verdeckte Ermittlungen auf Facebook sind für Polizei möglich

Wien (OTS) - Die Wiener Wochenzeitung "Falter" berichtet in ihrer
morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe über die mögliche
Beschlagnahmung von Facebook-Accounts. Ähnlich wie in Deutschland
können auch österreichische Strafrichter Facebook-Accounts
beschlagnahmen lassen - ein extremer Eingriff in die Privatsphäre der
Betroffenen, da Facebook immense Rückschlüsse über das Leben einer
Person zulässt.

Bisher wurden in Österreich noch keine Facebook-Konten von der
Justiz durchleuchtet, ergab eine Anfrage des "Falter" beim Innen- und
Justizministerium. Vielleicht ist es aber nur eine Frage der Zeit,
bis auch hierzulande Richter auf Facebook-Daten zugreifen wollen, so
wie dies in Deutschland passierte. Dort ordnete ein Richter die
Beschlagnahmung des Facebook-Accounts eines Angeklagten an. Das
Gesetz macht das auch in Österreich möglich.

Die Strafprozessordnung erlaubt die "Überwachung von Nachrichten",
etwa im Fall von Entführungen oder wenn es der Aufklärung von
Straftaten dient, für die mehr als ein Jahr Haft droht. Ein mögliches
Szenario: Ein Liebhaber ermordet den Gatten seiner Geliebten. Sie
steht unter Verdacht, ihm über Facebook gesagt zu haben, wo sich ihr
Mann aufhält, und ihn zur Tat angestiftet zu haben. Dann könnte ein
Richter die Nachrichten der beiden anfordern.

Ebenso sind verdeckte Ermittlungen auf Facebook denkbar. Laut dem
Sicherheitspolizeigesetz könnten Ermittler gefälschte Profile anlegen
und sich mit Verdächtigen anfreunden, etwa um sogenannte "kriminelle
Verbindungen" und besonders schwere Straftaten abzuwehren. Manfred
Burgstaller, Rechtschutzbeauftragter des Innenministeriums,
bestätigt, dass solche verdeckte Ermittlungen möglich sind.
Rückfragehinweis:

Ingrid Brodnig
Politikredaktion - Falter
Marc-Aurel-Straße 9, 1011 Wien
Tel: +43-1-53660-831
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120228_OTS0226/falter-facebook-accounts-koennen-beschlagnahmt-werden


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