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BeitragVerfasst: Do 22. Mär 2012, 20:42 
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Registriert: So 29. Jan 2012, 12:15
Beiträge: 73
Hi,

Wer unsere unermuedlichen Mitbuerger in Uniform und Staatsdienst sinnvoll und mit dem Ergebnis ihrer eigenen Begehrlichkeit beschaeftigt wissen moechte sowie ganz nebenbei auch noch wissen will, was so ueber sie/ihn selbst gespeichert ist, dem sei der nachfolgender Musterbrief der Arge Daten ans Herz gelegt.

Der ist zwar "nur" auf das BMI gemuenzt, kann aber auch entsprechend fuer alle anderen Sicherheitsbehoerden (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor ... SG-POLIZEI ; auch ganz interessant: wie durch den verworrenen Sicherheitsapparat durchblicken: http://www.argedaten.at/struktur-sicherheitsorgane/) adaptiert werden.

Wer paranoid ist, kann ja statt seiner Person einen unbelasteten Verwandten/Bekannten wasauchimmer um Anfrage bitten.

Zitat:
Auskunftsbegehren gemäß §§ 1, 26 DSG 2000 (BMI)

An das
Bundesministerium für Inneres
z.Hdn. Bundesminister/in [Name]
Herrengasse 7
A-1010 WIEN
Fax: +43.1.53126.2240



Antragsteller/in:
[Name]
[PLZ Ort Adresse]


[Ort Datum]

Gegenstand: Auskunft gem. DSG 2000 (§§ 1, 23, 26, 50, 50e u.a.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister!
[Sehr geehrte Frau Bundesminister!]

Sie führen personenbezogene Datenanwendungen. ich ersuche Sie unter Hinweis auf die §§ 1, 23 26, 50 und 50e DSG 2000 sowie allen weiteren anwendbaren Bestimmungen des DSG 2000 um Beantwortung der folgenden Fragen:

- Welcher Art sind die Daten, die Sie über mich spei¬chern?
- Welchen Inhalt haben diese Daten, woher stammen sie, wozu werden sie verwendet, an wen wurden sie übermittelt?
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verwendet?
- Wenn die Verarbeitung von Daten im Rahmen von Informationsverbundsystemen erfolgt, ersuche ich um Bekanntgabe von Name und Anschrift des Betreibers.

Sie werden ersucht, auch alle anfallenden Daten zu beauskunften, die sich in anderen Dateien befinden, jedoch über Schlüssel-, Such- und Referenzbegriffe mit meinen personenbezogenen Daten direkt oder indirekt verknüpft werden können (§ 4 DSG 2000).

Werden Daten nach § 10 DSG verarbeitet, ersuche ich um die zusätzliche Angabe von Name und Anschrift Ihres Dienstleisters.

Wenn Sie Daten im internationalen Datenverkehr verarbeiten, ersuche ich Sie unter Hinweis auf die §§ 12-13 DSG 2000, die Geschäftszahl der Genehmigung durch die Datenschutzkommission anzugeben.

Als Beitrag zur Mitarbeit, gebe ich, nicht abschließend oder einschränkend, folgende
Datenanwendungen bekannt in denen sich Daten über meine Person befinden könnten:

o Finanzbuchführung,
o Flugeinsatzevidenz,
o Protokollierung von Akten des Bundesministeriums für Inneres,
o Gleitzeiterfassung,
o Maschinenfehler- und Leitungsstörungsprotokoll,
o Inventar- und Materialbeschaffung- und Verwaltung,
o Zentrale Wählerevidenz,
o Systemzugangskontrolle und Vergabe von Bedienerkennzeichen in der ADV,
o Versendung der Zeitschrift öffentliche Sicherheit,
o Automationsunterstützte Zutrittskontrolle,
o Zentrale Evidenz für Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeug - Zentralregister),
o "Personeninformationen" - Evidenthaltung von pass- und/oder waffenrechtlichen Informationen und/oder Gefährder-Informationen,
o Asylwerberinformationssystem,
o Modulares Wahlpaket 1993,
o Lokales Identitätsdokumentenregister (Lokale Evidenz zur Ausstellung von Dienstpässen und Evidenthaltung von Dienstpassdaten),
o Evidenthaltung der Ausbildungs- und Personaldaten der Bediensteten des GEK,
o Inventarisierung von literarischen Amtsbehelfen,
o Zentrale Europa-Wählerevidenz,
o Nationales Schengener Informationssystem (N.SIS),
o S.I.R.E.N.E. Österreich (Supplementary Information Request at the National Entry),
o Chefärztlicher Dienst,
o Teilnahme am Informationsverbundsystem: Zentrales Fremdenregister,
o Zentrales Identitätsdokumentenregister (Zentrale Evidenz zur Ausstellung von Ausweisen und Evidenthaltung von Ausweisdaten),
o Evidenthaltung von ausgeschriebenen und widerrufenen Personenfahndungen (Informationsverbundsystem),
o Teilnahme an einem Informationsverbundsystem: Kriminalpolizeilicher Aktenindex (KPA),
o Kulturgutfahndung,
o Manuelle Kartei des Chefärztlichen Dienstes für den Bereich der Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres,
o Zentrale Namensevidenz (ZNEV) des Erkennungsdienstes,
o Gleichsetzungstabelle gemäß §16b Meldegesetz,
o Evidenthaltung von Aufnahmewerbern für den Exekutivdienst.
o Teilnahme am Informationsverbundsystem: Sicherheitsmonitor,
o Teilnahme am Informationsverbundsystem: Europol-Informationssystem (EIS),
o Teilnahme am grenzüberschreitenden Informationssystem Interpol - Automatic Search Facility for Stolen Motor Vehicles (ASF SMV) Zweck: Verarbeitung der durch Österreich in das Interpol-Informationsverbundsystem eingegebenen Daten über entfremdete Fahrzeuge für Zwecke der Fahndung,
o Teilnahme am grenzüberschreitenden Informationssystem Interpol - Automatic Search Facility for Stolen Travel Document (ASF STD) und Automatic Search Facility for Stolen Administrative Document (ASF SAD) Zweck: Verarbeitung der durch Österreich in das Interpol-Informationsverbundsystem eingegebenen Daten über entfremdete Reisedokumente und sonstige Ausweisdokumente für Zwecke der Fahndung und der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung der Dokumente,
o Leistungszeiterfassung der Bediensteten des BM.I für die Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung (BKLR),
o Videoüberwachung in Zugangsbereichen zu Amtsgebäuden des Bundesministeriums für Inneres und speziellen Sicherheitszonen in diesen Amtsgebäuden für Zwecke des Eigentumsschutzes (Schutz des Eigentums und der Mitarbeiter und Organe des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Schutz dritter Personen) mit ausschließlicher Auswertung in dem durch die Zweckbezeichnung definierten Anlassfall
o Schuhspurenverwaltungs- und -suchprogramm (SchuVT),
o Teilnahme am Informationsverbundsystem: Evidenthaltung von Daten zu falschen und verfälschten Dokumenten, zum Gebrauch fremder Ausweise sowie zu Dokumenten, die als Beweismittel dienen.,
o Administration der dienstgebergestützten Mahlzeitenverpflegung am Arbeitsplatz durch das Bundesministerium für Inneres,
o Teilnahme am Informationsverbundsystem: Einsatz-Protokoll-System (EPS-WEB) – Zweck: Leitung, Administration und Koordination von sprengelübergreifenden Einsätzen (insbesondere von sicherheitspolizeilichen Schwerpunktaktionen oder Fahndungen bzw. Einsätzen aus ordnungsdienstlichen Anlässen sowie für den Personen- und Objektschutz und die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht),
o Evidenz zur Verwaltung und Mietabrechnung der vom Bundesministerium für Inneres genutzten Liegenschaften, Objekte und Räume (Immobiliendatenbank des BM.I),
o Teilnahme am Informationsverbundsystem Betreuungsinformationssystem über die Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich (entsprechend der Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG),
o Projektdatenbank für die vom BM.I verwalteten vier EU-Fonds des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme",
o Lokales Einsatz-Protokoll-System (EPS-WEB) – Zweck: Leitung, Administration und Koordination von lokalen Einsätzen (insbesondere von sicherheitspolizeilichen Schwerpunktaktionen oder Fahndungen bzw. Einsätzen aus ordnungsdienstlichen Anlässen sowie für den Personen- und Objektschutz und die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht)
o Mobiltelefondatenkartenkostenanalyse- und Auswertungsprogramm betreffend die Mobiltelefonie der Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres (Zentralleitung),
o Teilnahme am Informationsverbundsystem: Sachenfahndung – Evidenthaltung der Daten von nummerierten Sachen, die zur Fahndung ausgeschrieben wurden,
o Elektronisches Dateninformationssystem (EDIS)

Diese nicht abschließende Liste stellt keine Einschränkung meines Auskunftsbegehrens in irgendeiner Art dar, sondern dient im Rahmen der Mitarbeit lediglich dazu ihnen das Auffinden meiner Daten zu erleichtern.

Sofern personenbezogene Daten zu meiner Person in anderen, nicht aufgelisteten bzw. nicht angekreuzten, Datenanwendungen gespeichert sind ersuche ich selbstverständlich auch um die Beauskunftung dieser Daten.

Sofern Sie nicht meldepflichtige Standardanwendungen gemäß § 17 Abs 2 Z 6 DSG 2000 betreiben, teilen Sie mir gemäß § 23 DSG 2000 mit welche Standardanwendungen Sie vornehmen. Gleichzeitig weise ich Sie darauf hin, dass sich dieses Auskunftsbegehren auch auf sämtliche betriebene Standardanwendungen bezieht.

Sollten Sie Betreiber eines Informationsverbundsystems gemäß § 4 Z 13 DSG 2000 sein, so sind Sie gemäß § 50 Abs 1 DSG 2000 dazu verpflichtet, mir alle Auskünfte zu erteilen die notwendig sind, um sämtliche für die Verarbeitung (i.S.d. § 4 Z 9 DSG 2000) meiner Daten im System verantwortlichen Auftraggeber festzustellen. Sofern Sie an einem Informationsverbundsystem teilnehmen, ohne dass eine entsprechende Meldung an die Datenschutzkommission unter Angabe eines Betreibers erfolgt ist, treffen Sie als Auftraggeber gemäß § 50 Abs 1 DSG 2000 sämtliche Betreiberpflichten – darunter die oben erwähnte Auskunftspflicht.

Im Sinne einer weitestgehenden Mitarbeit gebe ich Ihnen folgende zusätzliche Identifikationsdaten bekannt:
Geburtsdatum: __________________________________
weitere(r) Titel: __________________________________

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Daten zu meiner Person unter der angegebenen Adresse auch ohne Titel vorhanden sein können.

Zum Nachweis meiner Identität möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Auskunft mit "RSa" oder "eingeschrieben, eigenhändig mit Rückschein" zustellen lassen können. Die Post überprüft dann die Identität. Weitere Zweifel an der Identität können nicht bestehen, da nur bei identen Namen/Adresse Daten feststellbar sind. Dadurch ist die in § 26 Abs. 1 DSG 2000 geforderte Identitätsprüfung erfüllt.

Als weiteren Nachweis der Identität lege ich eine Kopie des
o Reisepasses,
o Personalausweises,
o Führerscheins,
o ____________________ bei.

Soweit Sie Daten in automatisierter Form ermitteln (berechnen), die rechtliche Folgen haben können oder die Ihre Entscheidung zur Erbringung oder Nicht-Erbringung von Leistungen gegen meine Person beeinflussen können, wird gemäß § 49 Abs 3 DSG 2000 beantragt das Zustande kommen der automatisierten Ermittlung (Berechnungsmethode) und des logischen Ablaufs der automatisierten Entscheidungsfindung zu beauskunften. Dies bezieht sich insbesondere auf Bewertungen, Einschätzungen und Ratings, die geeignet sind meine berufliche Leistungsfähigkeit, meine Kreditwürdigkeit, meine Zuverlässigkeit oder mein Verhalten zu bewerten.

Gemäß § 26 DSG 2000 hat die Auskunft binnen acht Wochen schriftlich, kostenlos, vollständig und in allgemein verständlicher Form zu erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen


[Name, Unterschrift]


Have fun und CU!


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Verfasst: Do 22. Mär 2012, 20:42 


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