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BeitragVerfasst: Mi 3. Apr 2013, 12:21 
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Vor einem Jahr, am 1. April 2012, ist in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Seither müssen sämtliche Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet und E-Mail sechs Monate lang gespeichert werden. In diesem Jahr hat man vor allem eines deutlich gesehen: Sobald Daten auf Vorrat gespeichert werden, wachsen die Begehrlichkeiten daran. Ein Resümee.

Behörden können seit 1. April 2012 sechs Monate im Nachhinein auf Kommunikationsdaten zugreifen. Von jedem Telefonat wird gespeichert wer, wann und wo wen anruft oder von wem angerufen wird. Das gleiche gilt für SMS und E-Mail. Kommunikationsinhalte werden dabei zwar keine aufgezeichnet, doch schon die Standortdaten eines Handys reichen aus, um Nutzer nachverfolgen zu können. Vorgeschrieben wurde die verdachtsunabhängige Datenspeicherung durch eine 2006 unter dem Eindruck der Terroranschläge von London und Madrid verabschiedete EU-Richtlinie. In Österreich wurde die Richtlinie vor rund zwei Jahren vom Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen, nachdem bereits Strafzahlungen der EU wegen Säumigkeit drohten.

"Genau das eingetreten, was wir vorhergesagt haben"
Für Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, Datenschützer und Bürgerrechtler, stellt die Vorratsdatenspeicherung einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre dar. Von jedem Österreicher werden sensible persönliche Daten ohne jeden Verdacht gespeichert. Vor rund einem Jahr gab es zudem Trauermärsche in fünf Landeshauptstädten, bei denen die Privatsphäre "zu Grabe getragen" wurde. Ein Jahr nach der Umsetzung der Richtlinie in Österreich zieht Andreas Krisch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), der sich seit drei Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung einsetzt, folgendes Resümee: "Es ist in dem Jahr genau das eingetreten, was wir vorausgesagt haben. Sobald Daten auf Vorrat gespeichert werden, wachsen die Begehrlichkeiten daran."

So wurden im Zuge der Verhandlungen einer Urheberrechtsnovelle im Justizministerium Begehrlichkeiten geäußert. Das Justizministerium hatte sich außerdem bereits im Jahr 2010, als die Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Begutachtung gingen, in einer Stellungnahme dafür stark gemacht, dass die gespeicherten Daten Rechteinhabern "zumindest drei Monate" verpflichtend zur Verfügung stehen sollten.

Befugnisse für Militärgeheimdienste
Auch die drohende Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung für Militärgeheimdienste stand erst unlängst im Raum. Die Befugnisse der österreichischen Militärgeheimdienste sollten beträchtlich ausgeweitet werden. Das Verteidigungsministerium, noch unter Leitung von Norbert Darabos, hat nach Protesten aus der Zivilgesellschaft den einen Gesetzesentwurf, der den Zugriff der Militärgeheimdienste auf Internet-Daten vorsah, allerdings wieder zurückgezogen. Dies sahen allerdings nicht alle gerne. Wehrsprecher Stefan Prähauser erklärte beispielsweise, dass ein Geheimdienst zur Erfüllung seiner Aufgaben sehr wohl auf Vorratsdaten zugreifen können sollte. "Die negative Effekte sind sehr wohl sichtbar. Genau davor haben wir auch immer gewarnt. Im Bezug auf die Gesetzesadaption für Militärgeheimdienste liegt uns bis heute kein offizielles Papier vor, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung von Darabos auch nach seinem Abgang aufrecht bleibt", sagt Krisch.

Abfragen bis November 2012
Ende November 2012 gab es laut dem Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, Gottfried Strasser, 188 Abfragefälle. In drei Fällen ging es um Mord, in 58 um schweren Diebstahl, in 14 um schweren Raub, in 20 um Stalking. Weitere Abfragen gab es zu schwerem Betrug (16), Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz (20) und um Vergewaltigungen (10). In 19 Fällen, darunter sieben Stalking-Fälle, sei eine Aufklärung erfolgt, hieß es seitens des Justizministeriums. Aus dem Innenministerium wurden von April bis September neun Vorratsdatenabfragen zur präventiven Abwehr von Gefahren durch die Sicherheitsbehörden gemeldet. Laut Manfred Burgstaller, Rechtsschutzbeauftragter in dem Ressort, ging es dabei vier Mal um die Zuordnung von IP-Adressen und fünf Mal um die Ortung eines Handys. Für Krisch sei nach einem Jahr "nicht erkennbar, dass die Vorratsdatenspeicherung irgendeinen Nutzen gebracht hat".

Verfassungsgerichtshof hat Zweifel
Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bedenken, dass die EU-Richtlinie über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte und hat deshalb die Fragen zur Auslegung dieser im Dezember 2012 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Das war auch ein erster Erfolg für die 11.139 Bürger, die im Juni 2012 auf Initiative des AK Vorrat und des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht haben. Laut Krisch wird der AK Vorrat noch diese Woche dem EuGH seine Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren übermitteln. "Der EuGH hat uns die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Das ist eine formale Angelegenheit, bei der wir noch einmal die Gelegenheit bekommen, etwas zu sagen. Das Verfahren nimmt seinen Lauf, aber es wird noch dauern."

Die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" des AK Vorrat, die mehr als 106.000 Menschen unterschrieben haben, landete im Jänner 2013 im Nationalrat. Doch die Debatte im Nationalrat beschäftigte sich mit Schuldzuweisungen, welche Partei denn aus welchem Grund für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich verantwortlich sei, statt mit dem eigentlichen Anliegen der Initiative. Die Initiatoren zeigten sich danach enttäuscht über das Ergebnis und sprachen von einer "politischen Bankrotterklärung".

Aprilscherz
Am 1. April 2013, ein Jahr nach der Umsetzung in Österreich, vermeldete der AK Vorrat: "Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung!". Leider handelte es sich dabei, wie aus der Meldung auch ersichtlich war, um einen Aprilscherz. "Wir wollten mit dieser Meldung aber zum Ausdruck bringen, wie wichtig der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung ist und dass es nicht undenkbar ist, ihn zu gewinnen", sagt Krisch, bei dem tatsächlich Presseanfragen dazu eintrafen. "Die Aussendung spiegelt unsere Erwartungshaltung wider. Wir hoffen auf eine sinnvolle Entscheidung des EuGH."

http://futurezone.at/netzpolitik/14998- ... treten.php

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