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 Betreff des Beitrags: Heimlich, still und leise ...
BeitragVerfasst: Mi 7. Mär 2012, 15:12 
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Registriert: So 29. Jan 2012, 12:15
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Auch wenn man nicht paranoid sein will, stimmen derartige "Vorgaenge" doch sehr nachdenklich:

http://oe1.orf.at/artikel/299780

Zitat:
Das Justizministerium sorgt wieder für Aufregung, diesmal mit einer gravierenden Änderung bei der Novelle der Strafprozessordung. Die Rechtsanwaltskammer befürchtet, dass damit die Verschwiegenheitsrechte zahlreicher Berufsgruppen gekippt wird, berichtet "News". Die Änderungen im Gesetzesvorschlag wurden nach der Begutachtung der Novelle eingefügt und so im Ministerrat unbemerkt durchgewunken.
...
Bemerkenswert finden die Rechtsanwälte außerdem, dass die geheime Gesetzesänderung offenbar ausgerechnet nach der Veröffentlichung der geheimen Telekom-E-Mails in News vorgenommen wurde. Anlassgesetzgebung, um unangenehme Aufdeckerjournalisten und ihre Informanten auszuforschen?
...
Im Justizministerium weist man die Vorwürfe der Rechtsanwälte zurück. Die Novelle sei keineswegs still und heimlich geändert worden, sagt der zuständige Sektionschef Christian Pilnacek. Die Änderungen wurden auf Basis der Begutachtung vorgenommen und sind für jedermann auf der Parlamentsseite ersichtlich, so Pilnacek.



Die Steigerungsform ist dann eigentlich nur mehr ein Initiativantrag, bei dem einer oder mehrere Abgeordnete direkt einen Antrag auf Beschlussfassung ueber ein Gesetz im NR-Plenum einbringen und so jede Begutachtung schlicht unterlaufen.

Mit einem solchen Initiativantrag hat man ja seinerzeit schon das Sicherheits Polizei Gesetz (Was ist die Problematik? z.B., hier nachlesen: ) 2008 in einer - im wahrsten Sinne Nacht- und Nebelaktion - am 6. Dezember 2007 kurz vor Mitternacht massiv nachgeschaerft.

Dabei wurden vom schwarzen Abgeordneten Guenter Koessl um 22:44h der Initiativantrag der rot-schwarzen Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Guenter Koessl eingebracht, mit dem das SPG eben massiv verschaerft worden ist (u.a. Datenabfrage ohne Richtervorbehalt, IMSI-Catcher Legalisierung).
Dabei hat der besagte Abgeordnete Koessl auch noch die Unverschaemtheit besessen, dies als positiv

Zitat:
Bei den Abänderungen geht es darum ... den Empfehlungen des Datenschutzrates Rechnung zu tragen. Das geschieht durch eine Erweiterung der Befugnisse des Rechtsschutzbeauftragten. - Also nicht weniger
Rechte, sondern mehr Kontrolle.Also nicht weniger Rechte, sondern mehr Kontrolle. ... Es wird also ein Mehr an Sicherheit, ein Mehr an Kontrolle geben ...


darzustellen.

Dummerweise hat der eloquente Herr Abgeordnete, es lag wohl an der spaeten Stunde vergessen, deutlich darauf hinzuweisen, dass es wohl nur um die Rechte von den und Kontrolle durch die Sicherheitsbehoerden ging. :no:

Wer es nachlesen moechte: ab PDF-Seite 326
Dort kommt auch ein guter ACTA Bekannter zu Wort ("Abg. Dr. Mitterlehner: Nebel ist nicht!"), der sich seine Wortspende doch wohl besser auch fuer seine kuenftige ACTA-Taetigkeit ins Stammbuch haette schreiben sollen.

Ist also schon komisch, dass diverse legistisch-politischen Tricks zufaelligerweise immer im Umfeld derart unwichtiger Normen wie Strafprozessordnung, Sicherheitspolizeigesetz et al.
Noch komischer wird es nur noch dadurch, dass ploetzlich eine Behoerde, die sich weder in der Vergangenheit bei der Durchleuchtung diverser Verfilzungen zunaechst nicht mit Ruhm und Geschwindigkeit bekleckert hat noch mit ministerieller Weisungsfreiheit glaenzen kann, jetzt ploetzlich Garant fuer Effektivitaet sein soll.

Vielleicht waere es fuer den Rechtsstaat ja besser, (endlich) die personelle Richterausstattung zu verbessern, anstelle die der Staatsanwaelte. Die Kosten waeren naemlich so gut wie gleich, der Zugewinn fuer Rechtssicherheit und faire Verfahren allerdings ein ungleich hoeherer.
Und falls die personelle Mehrausstattung der StA gar nicht angedacht sein sollte, ist der Unwert fuer die Grundrechte der Buerger und Normunterworfenen dann auch klar ersichtlich!


CU!


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Verfasst: Mi 7. Mär 2012, 15:12 


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