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BeitragVerfasst: Sa 13. Okt 2012, 08:08 
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Zitat:
Das österreichische Justizministerium diskutiert derzeit, ob die Daten der Vorratsdatenspeicherung auch gegen “illegale Downloads” eingesetzt werden können. Das sagte der ein Ableitungsleiter der Behörde in einer Rede über das Urheberrecht. Der Alpenstaat hatte die Vorratsdatenspeicherung erst im April eingeführt.

Ende September fand in Wien das 8. Österreichische Rundfunkforum statt. Dort hielt StA Dr. Christian Auinger, Leiter der Abteilung für Urheber-, Kartell- und Grundbuchsrecht im österreichischen Bundesministerium für Justiz eine Rede über “Das Urheberrecht in elektronischen Medien – die österreichische Perspektive”. Der Standard berichtet darüber, woraus wir einen ganzen Absatz zitieren wollen:

Ebenfalls angeschnitten wurde von Auinger das Thema der Auskunftspflicht von Internetprovidern bei illegalen Downloads. Derzeit benötige es laut OGH für die Herausgabe von Logfiles der Nutzer eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, die aber nicht gegeben ist. Klarerweise sei dies “nicht auf große Sympathien der Rechteinhaber gestoßen”, so Auinger. Möglichkeiten zur Sanierung sehe er durch eine zeitlich befristete Speicherverpflichtung in Kombination mit einer gerichtlichen Vorabprüfung des Auskunftsersuchens sowie einer Bescheinigung von Rechtsverletzung und Verhältnismäßigkeit.

“Die wesentliche politische Frage ist aber, ob man hier Vorratsdaten verwenden wird können oder nicht. Nach meiner Ansicht wird es ohne wohl nicht viel bringen.”

Das ist klassische Salamitaktik: Die ursprüngliche Richtlinie wurde politisch mit dem Terrorismus begründet. Die verabschiedete Version enthält dann auch andere schwere Straftaten. In den Umsetzungen der Mitgliedstaaten müssen die Straftaten dann nicht mehr schwerwiegend sein. Irgendwann kommen Ordnungswidrigkeiten und Urheberrechtsverletzungen. Und wenn nationale Gesetze das erlauben, hat auch der Europäische Gerichtshof nichts dagegen.

Im Juni reichte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein.

https://netzpolitik.org/2012/osterreich ... einsetzen/

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