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BeitragVerfasst: Mi 5. Dez 2012, 11:31 
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Zitat:
Das Personenstandregister – also die Speichrung sämtliche Familienverhältnisse – wird auf eine neue elektronische Basis gestellt. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, hätte sich die Polizei nicht gleich weitgehende Zugriffsrechte gesichert. Während Behörden grundsätzlich nur Namen abfragen dürfen, darf die Polizei „zum Zweck der Sicherheitspolizei und der Strafrechtspflege“ auch nach anderen Kriterien Verknüpfungsabfragen stellen.

Durch die Verknüpfung mehrerer Datenfelder bei Abfragen aus dem Personenstandsregister wäre es möglich, binnen kurzer Zeit Geschwister, Halbgeschwister, ehemalige EhepartnerInnen und wiederum deren Familien von Personen ausfindig zu machen. Rechtsschutz gibt es keinen. Weder gibt es eine zustimmungspflichtige Genehmigung, noch eine Verständigung der Betroffenen.

Derartige Verarbeitungen wären in der Strafprozessordnung ein „automationsunterstützter Datenabgleich“ auch Rasterfahndung genannt und nur in sehr engen Grenzen zulässig. Kein Wunder, dass selbst das Justizministerium in einer Stellungnahme protestiert hat und kritisiert, „dass nun sämtliche Daten des Zentralen Personenstandsregister und des zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (…) in einer nicht näher erläuterten Verknüpfungsanfrage herangezogen werden dürfen, was ohne nähere Erklärung oder präziserer Regelung seitens des Justizministeriums nicht unterstützenswürdig ist“.

Auch beim Melderegister sind ähnliche Abfragemöglichkeiten zulässig. Je mehr Register auf diese Art und Weise online bei der Polizei abgefragt werden können, umso größer werden die Möglichkeiten für eine „Rasterung“ zur Gefahrenabwehr ohne Kontrolle und Rechtsschutz.

http://albertsteinhauser.at/2012/12/05/ ... interture/

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