Di 28. Feb 2012, 09:48
Cyberkriminalität: Mikl-Leitner fordert mehr Kooperation
Das Innenministerium setzt im Kampf gegen Internetkriminalität auf eine stärkere Vernetzung von Staat und privaten Unternehmen.
„Wir müssen die Spielregeln für die Gewährleistung von Sicherheit im Cyberraum gemeinsam mit der Wirtschaft festlegen“, so Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gestern anlässlich der Veranstaltung „Freiwillige Selbstverpflichtung versus staatliche Regulierung“.
„Wir müssen über eine Kultur des vertrauensvollen Austausches sicherheitsrelevanter Informationen reden und sollten auch über ein Cybersecurity-Planspiel nachdenken, um den Ernstfall zu proben“, meint Mikl-Leitner.
Planung und Umsetzung sollten gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und dem Verteidigungsministerium erfolgen.
Di 28. Feb 2012, 09:48
Mi 29. Feb 2012, 08:08
„Wir müssen über eine Kultur des vertrauensvollen Austausches sicherheitsrelevanter Informationen reden und sollten auch über ein Cybersecurity-Planspiel nachdenken, um den Ernstfall zu proben“, meint Mikl-Leitner.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120228_OTS0226/falter-facebook-accounts-koennen-beschlagnahmt-werdenFalter: Facebook-Accounts können beschlagnahmt werden
Utl.: Justiz kann in Gerichtsverfahren auf Facebook-Accounts zugreifen. Auch verdeckte Ermittlungen auf Facebook sind für Polizei möglich
Wien (OTS) - Die Wiener Wochenzeitung "Falter" berichtet in ihrer
morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe über die mögliche
Beschlagnahmung von Facebook-Accounts. Ähnlich wie in Deutschland
können auch österreichische Strafrichter Facebook-Accounts
beschlagnahmen lassen - ein extremer Eingriff in die Privatsphäre der
Betroffenen, da Facebook immense Rückschlüsse über das Leben einer
Person zulässt.
Bisher wurden in Österreich noch keine Facebook-Konten von der
Justiz durchleuchtet, ergab eine Anfrage des "Falter" beim Innen- und
Justizministerium. Vielleicht ist es aber nur eine Frage der Zeit,
bis auch hierzulande Richter auf Facebook-Daten zugreifen wollen, so
wie dies in Deutschland passierte. Dort ordnete ein Richter die
Beschlagnahmung des Facebook-Accounts eines Angeklagten an. Das
Gesetz macht das auch in Österreich möglich.
Die Strafprozessordnung erlaubt die "Überwachung von Nachrichten",
etwa im Fall von Entführungen oder wenn es der Aufklärung von
Straftaten dient, für die mehr als ein Jahr Haft droht. Ein mögliches
Szenario: Ein Liebhaber ermordet den Gatten seiner Geliebten. Sie
steht unter Verdacht, ihm über Facebook gesagt zu haben, wo sich ihr
Mann aufhält, und ihn zur Tat angestiftet zu haben. Dann könnte ein
Richter die Nachrichten der beiden anfordern.
Ebenso sind verdeckte Ermittlungen auf Facebook denkbar. Laut dem
Sicherheitspolizeigesetz könnten Ermittler gefälschte Profile anlegen
und sich mit Verdächtigen anfreunden, etwa um sogenannte "kriminelle
Verbindungen" und besonders schwere Straftaten abzuwehren. Manfred
Burgstaller, Rechtschutzbeauftragter des Innenministeriums,
bestätigt, dass solche verdeckte Ermittlungen möglich sind.Rückfragehinweis:
Ingrid Brodnig
Politikredaktion - Falter
Marc-Aurel-Straße 9, 1011 Wien
Tel: +43-1-53660-831
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