Der zuständige Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) sowie der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments haben deshalb den Rechtsdienst des Parlaments aufgerufen ein Gutachten vorzulegen. Dieses Gutachten soll darlegen, ob das ACTA mit dem gemeinsamen Besitzstand der EU, also alle für die Mitgliedstaaten geltenden Rechtsakte in Einklang steht, oder ob es zu bedenklichen Rechtslücken kommen kann.
Unter diesem Link finden sie die Rechtsgutachten:
Das Europäische Parlament hat in einer Stellungnahme vom 24. November 2010 klar gemacht, dass ohne Wenn und Aber das Recht auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben und den Befürchtungen der BürgerInnen Rechnung getragen werden muss:
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http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE[/url]
Nach mehreren Debatten im Plenum in Strassburg und Brüssel, sowie Anfragen seitens der ParlamentarierInnen an die Kommission befasste sich das Europäische Parlament am 29. Februar 2012 zum ersten Mal offiziell mit ACTA. Am 1. März 2012 folgte ein Workshop im EU-Parlament, bei dem EU-Abgeordnete mit dem zuständigen Handelskommissar, Akademikern und Vertretern der Zivilgesellschaft über ACTA diskutierten,
Zudem hat die EU-Kommission ACTA an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, um zu prüfen, ob der Vertrag EU-Recht verletzt. Über die konkrete Frage, die dem EuGH vorgelegt werden soll, einigte man sich bereits innerhalb der EU-Kommission. Die Frage lautet: „Ist das Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt‑ und Markenpiraterie (ACTA) mit den Europäischen Verträgen vereinbar, insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?“ Dem EU-Parlament bleibt es indes selbst überlassen, seinen Standpunkt zum ACTA festzulegen, oder damit bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichthofes zu warten.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung interessanter Links bereffend ACTA:
Der offizielle ACTA Text in deutscher Sprache:
Fragen und Antworten zu ACTA:
[url]http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/content/20120220FCS38611/3/html/Alles-was-Sie-%C3%BCber-ACTA-wissen-m%C3%BCssen
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Die Gutachten des Rechtsdienstes:
Schriftliche Anfragen der EU-ParlamentarierInnen an die Kommission:
Die Informationsseite der Europäischen Kommission zum ACTA:
Die Pressemitteilung der EU-Kommission über die Befassung des EuGH mit ACTA vom 4.April 2012
Das Wirtschaftsministerium, welches die Verhandlungen federführend für die Republik Österreich mitgestaltete, informiert hier über das ACTA:
Aufzeichnung des INTA-Ausschusses vom 1.März 2012 (Das Thema ACTA wird ab ca 10:41:00 behandelt):
Aufzeichnung des ACTA Workshops vom 1.März 2012:
[url]http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20120301-1500-COMMITTEE-INTA&category=COMMITTEE&format=wmv
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Wie es mit ACTA weitergeht:
Klar ist: Sollten sich die im Raum stehenden Bedenken betreffend Internetsperren und der Einschränkung der Meinungsfreiheit trotz der vorliegenden Gutachten des unabhängigen Rechtsdienstes sowie den Zusicherungen der Kommission bewahrheiten, kann dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement unter keinen Umständen zugestimmt werden.
Nachzulesen ist meine Stellungsnahme zu diesem Thema auch auf:
Dort finden sie zusätzliche Informationen und weiterführende Links.
Ich bedanke mich für Ihren Beitrag zu diesem sehr interessanten und wichtigen Thema und stehe für weitere Fragen und konkrete Anregungen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Köstinger