Es gab kein Vermummungsverbot und die "Polizeibeamten" haben sich alles andere als Korrekt verhalten, weshalb jemand aus unserer Gruppe eine Anzeige beim .BAK eingebracht hat.
http://www.bak.gv.at/cms/BAK_dt/vorstel ... start.aspxErstens: Ein Organ der Bundespolizei hat sich auszuweisen, bevor er eine Amtshandlung tätigen darf, außer er findet sich in einer akuten Bedrohungssituation, die in diesem Fall nicht gegeben war. Ich war kurz davor, einen Notruf abzusetzen, denn das wär dann gespeichert auf Band gewesen, dass sich 2 Personen in Polizeikostüm nicht ausweisen. Vorher hätte niemand auch nur irgendwas machen müssen...
Zweitens: Er hätte sagen können "Vermummungsverbot, nehmt die Masken ab". Hat er nicht getan. Stattdessen hat er Ausweise eingesammelt - nope, darf er nicht. Er kann von jedem einzeln die Ausweise kontrollieren... Er hat sich mit diesen nicht von den Leuten zu entfernen, sondern die zu kontrollierenden Leute die paar Meter mitzunehmen.
Drittens: Amtliche Dokumente gehen nur die Person etwas an, der sie gehören. Er hat die Namen der betreffenden Personen abgefragt, wie er Geburtsort etc. kontrolliert hat. Er hat nicht gesagt "Herr sowieso", wie er die Ausweise zurückgegeben hat, sondern hat sie alle einer einzigen Person in die Hand gedrückt.
Also ergibt sich folgendes Bild:
Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB)
Vermutlich Bestechlichkeit, ff., sollten die Scifags was damit zu tun haben...
Wir haben übrigens NICHTS von denen, könnten also auch Scifags gewesen sein, oder von Order der Scifags aus geschehen sein. Bereitet euch also vor und passt auf.
Ich für meinen Teil werde jetzt schärfer gegen die Scifags vorgehen und wenn das nächste Mal so ein Beamter quasseln will, lasst mich das regeln... Zur Not kann sich der mit meinem Anwalt unterhalten und findet sich vor Gericht wieder.
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Kjempe og vinne kamp mot overvåkning!
Pugnare et pugna vincere versus circumdare custodiere!