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Der britische Supreme Court befasste sich am heutigen Freitag mit dem Berufungs-Antrag von WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange. Die zuständigen Richter kamen zu dem Schluss, dass der Antrag zulässig ist, und erteilten dem WikiLeaks-Chef die Erlaubnis, seinen Berufungsantrag sieben Richtern des Supreme Court vorzulegen.
Assange hatte seinen Berufungsantrag erst, den gängigen Prozeduren folgend, an den "Divisional Court" gerichtet. Dieser hatte jedoch entschieden, dass sich aufgrund des "großen öffentlichen Interesses" direkt der Supreme Court, das höchste britische Gericht, mit dem Antrag befassen sollte (gulli:News berichtete). Heute befassten sich drei Richter des Supreme Court Lord Hope, Lord Mance und Lord Dyson - mit den schriftlichen Stellungnahmen der Beteiligten und entschieden über den Berufungsantrag.
Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass Assanges Berufungsantrag zulässig ist. Sie erklärten ferner, aufgrund der großen Wichtigkeit der von Assange aufgeworfenen Frage, ob ein Staatsanwalt eine "juristische Autorität" sei - Assanges Verteidiger hatten dies angezweifelt und somit bezweifelt, dass der gegen Assange ausgestellte internationale Haftbefehl der schwedischen Staatsanwältin Marianne Ny rechtskräftig war - sollten sich gleich sieben Richter mit dem Fall befassen. Die Verhandlung soll am 1. und 2. Februar stattfinden. Details über den Zeitpunkt der Verhandlung sowie die zuständigen Richter sollen Anfang Januar veröffentlicht werden.
Der Supreme Court ist nunmehr das dritte Gericht, das sich mit Assanges Fall befasst. Zuvor hatten der Londoner "Magistrate Court" sowie der "High Court" sich mit dem Fall befasst. Assange hatte beide Prozesse verloren und anschließend Berufung eingelegt.