Registriert: Mi 17. Aug 2011, 19:46 Beiträge: 328 Wohnort: steiermark
naja, ne message, warum ds stattfindet, muss schon rübergebracht werden. oder wollen wir besser ein lagerfeuer machen und denen ein liedchen trällern. hmm, wäre doch cool, an die überwachungsaufnahmen zu kommen, damit das ganze auch gespreaded werden kann.
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Registriert: Mi 17. Aug 2011, 19:46 Beiträge: 328 Wohnort: steiermark
Zenorius hat geschrieben:
Vllt helfen uns dabei ja unsere netten Computer Künstler
Eher nicht. aber wer weiss? Oder, man fragt freundlich, ob man sich die aufnahmen ansehn darf? was einem ja nicht verweigert werden darf und vl bekommt man auch eine kopie davon, das müsste man im DSG mal abchecken, bzw. filmt das ganze nochmal ab, bzw einer, am besten der, der das startzeichen gibt, damit auch alles drauf ist filmt das alles mit.
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Registriert: Mo 20. Jun 2011, 08:31 Beiträge: 641 Wohnort: PlanetX
Zur Info Im Falle unangemeldeter Demos:
Zitat:
• Versammlungen (Kundgebungen, Demonstrationen, …) nach dem Versammlungsgesetz müssen von den VeranstalterInnen mindestens 24 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt („angemeldet“) werden, da den VeranstalterInnen sonst eine Verwaltungsstrafe droht. • Die bloße Teilnahme an einer nicht ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung ist laut Versammlungsgesetz nicht strafbar. Wenn aber TeilnehmerInnen einer Versammlung der behördlichen Aufl ösung einer (angemeldeten oder nicht-angemeldeten) Versammlung nicht nachkommen, machen sich auch diese strafbar. • Bei nichtangemeldeten Versammlungen wird die Polizei dementsprechend zuerst versuchen die VeranstalterInnen bzw. Verantwortlichen für die Versammlung zu fi nden, da dies, laut Versammlungsgesetz, eine Verwaltungsübertretung darstellt. • Versammlungen können nur aufgelöst werden, wenn sie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen; die bloße Nichtanmeldung einer Versammmlung ist alleine kein Grund dafür, diese aufzulösen, wie der Verfassungsgerichtshof feststellt. • Versammlungen die auf Straßen bzw. öffentlichen Plätzen stattfi nden sollten auch nach § 86 StVO angezeigt werden, wenngleich sie auch hier keiner Bewilligungspfl icht und damit eventuell verbundenen Gebühren unterliegen. Die Anmeldefrist beträgt hier 3 Tage!
Verwaltungsstrafen:
Zitat:
Primäre Freiheitsstrafe Das Verwaltungsstrafrecht sieht als schwerste Strafart die primäre Freiheitsstrafe vor. Eine primäre Freiheitsstrafe darf in Verwaltungsstrafverfahren nur verhängt werden, wenn sie als Strafmittel in den Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist und dies im Einzelfall erforderlich ist, um die Täterin/den Täter von weiteren Verwaltungsübertretungen abzuhalten.
Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe beträgt zwölf Stunden. Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Wochen darf nur verhängt werden, wenn dies wegen besonderer Erschwerungsgründe geboten ist. Eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen ist unzulässig.
Geldstrafe Die praktisch wichtigste Strafart des Verwaltungsstrafrechts ist die Geldstrafe. Die Höhe der zu verhängenden Geldstrafe richtet sich nach den Verwaltungsvorschriften. Abgesehen von Organstrafverfügungen ist eine Geldstrafe von mindestens 7 Euro zu verhängen.
Organstrafverfügung ("Organmandat") Die für die Strafverfolgung in erster Instanz zuständigen Behörden (Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen) können besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht (z.B. Organe der Bundespolizei oder Straßenaufsichtsorgane) ermächtigen, wegen bestimmter, von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen mittels Organstrafverfügung Geldstrafen bis zu einer Höhe von (in der Regel) 36 Euro einzuheben
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Registriert: So 16. Okt 2011, 11:12 Beiträge: 61 Wohnort: Wien
Also ich wäre dabei, solange es NICHT am 12. November ist
Am Besten wäre ja wenn wir es nicht anmelden sondern nur der Presse mitteilen und dann als Kunden im Laden herumstöbern, dann was in die Umkleide mitnehmen, mit eigenen ANDEREN sachen umziehen und mit Maske raus, auf die anderen warten und dann wegrennen Etwas doof wenn da 10 Personen vor 3 Kabinen stehen und alle mit ner Kapuze dastehen
_________________ Wer anderen einen Döner brät, der hat der Dönerbratgerät!
Etwas doof wenn da 10 Personen vor 3 Kabinen stehen und alle mit ner Kapuze dastehen
Jope(: Find ich auch. Deshalb wäre ich persönlich ja dafür, dass wir uns einen Kik irgendwo in der Stadt suchen, wo man davor eine Demo machen kann. Bei einer Demo können wir den Leuten die Fragen haben auch was erklären & stiften nicht nur Verwirrung;) Außerdem kann uns da keiner raushaun und ein Problem mit der pwnyzei haben wir auch keins Wenn Google nicht lügt, wärs in der Mariahilfer am gscheitesten(: Aber ich schreib mal alle auf:
Zieglergasse 58-64, 1070 Wien Ziegelofengasse 33, 1050 Wien Landstraße Hauptstraße 146, 1030 Wien Mariahilferstraße 176, 1150 Wien Kalvarienberggasse 63, 1170 Wien Meidlingerhauptstraße 17, 1120 Wien Simmeringer Hauptstraße 55-57, 1110 Wien Leibnizgasse 17, 1100 Wien Thaliastraße 31, 1160 Wien
Registriert: Mi 17. Aug 2011, 19:46 Beiträge: 328 Wohnort: steiermark
mhm, und dann will das wieder keiner anmelden und wenn, dann sollte das ganze net nur vor einem kik stattfinden, um mehr leute zu erreichen. 2-3 anons vor einer filiale sollten reichen, 20 können auch nicht mehr erreichen als 2. und bevor das wirklich umgesetzt wird, sollten wir mal infos und fakten sammeln. ein vieo reicht für mich nicht aus, um eine op zu starten.
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