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Re: Kik = Kinderarbeit

Do 3. Nov 2011, 23:55

also wird das eine "Hit and Run" action oder wie?

Wenn ja was fangen wir dann mit schildern an? :stupid

Do 3. Nov 2011, 23:55

Re: Kik = Kinderarbeit

Fr 4. Nov 2011, 00:00

naja, ne message, warum ds stattfindet, muss schon rübergebracht werden. oder wollen wir besser ein lagerfeuer machen und denen ein liedchen trällern. hmm, wäre doch cool, an die überwachungsaufnahmen zu kommen, damit das ganze auch gespreaded werden kann.

Re: Kik = Kinderarbeit

Fr 4. Nov 2011, 00:06

Vllt helfen uns dabei ja unsere netten Computer Künstler :pc:

Re: Kik = Kinderarbeit

Fr 4. Nov 2011, 00:16

Zenorius hat geschrieben:Vllt helfen uns dabei ja unsere netten Computer Künstler :pc:

Eher nicht. aber wer weiss?
Oder, man fragt freundlich, ob man sich die aufnahmen ansehn darf? was einem ja nicht verweigert werden darf ;) und vl bekommt man auch eine kopie davon, das müsste man im DSG mal abchecken, bzw. filmt das ganze nochmal ab, bzw einer, am besten der, der das startzeichen gibt, damit auch alles drauf ist ;) filmt das alles mit.

Re: Kik = Kinderarbeit

Fr 4. Nov 2011, 09:39

eigentlich gegen kinderarbeit siehe videos am anfang !

ob wir es anmelden oder nicht ist die frage .... weil verbieten können sie es uns dann schon !

Re: Kik = Kinderarbeit

Fr 4. Nov 2011, 15:22

Zur Info ^^
Im Falle unangemeldeter Demos:
• Versammlungen (Kundgebungen, Demonstrationen, …) nach
dem Versammlungsgesetz müssen von den VeranstalterInnen
mindestens 24 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde
angezeigt („angemeldet“) werden, da den VeranstalterInnen
sonst eine Verwaltungsstrafe droht.
• Die bloße Teilnahme an einer nicht ordnungsgemäß angemeldeten
Versammlung ist laut Versammlungsgesetz nicht strafbar.
Wenn aber TeilnehmerInnen einer Versammlung der behördlichen
Aufl ösung einer (angemeldeten oder nicht-angemeldeten)
Versammlung nicht nachkommen, machen sich auch diese
strafbar.
• Bei nichtangemeldeten Versammlungen wird die Polizei dementsprechend
zuerst versuchen die VeranstalterInnen bzw.
Verantwortlichen für die Versammlung zu fi nden, da dies, laut
Versammlungsgesetz, eine Verwaltungsübertretung darstellt.
• Versammlungen können nur aufgelöst werden, wenn sie eine
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen; die bloße
Nichtanmeldung einer Versammmlung ist alleine kein Grund
dafür, diese aufzulösen, wie der Verfassungsgerichtshof feststellt.
• Versammlungen die auf Straßen bzw. öffentlichen Plätzen
stattfi nden sollten auch nach § 86 StVO angezeigt werden,
wenngleich sie auch hier keiner Bewilligungspfl icht und damit
eventuell verbundenen Gebühren unterliegen. Die Anmeldefrist
beträgt hier 3 Tage!


Verwaltungsstrafen:
Primäre Freiheitsstrafe
Das Verwaltungsstrafrecht sieht als schwerste Strafart die primäre Freiheitsstrafe vor. Eine primäre Freiheitsstrafe darf in Verwaltungsstrafverfahren nur verhängt werden, wenn sie als Strafmittel in den Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist und dies im Einzelfall erforderlich ist, um die Täterin/den Täter von weiteren Verwaltungsübertretungen abzuhalten.

Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe beträgt zwölf Stunden. Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Wochen darf nur verhängt werden, wenn dies wegen besonderer Erschwerungsgründe geboten ist. Eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen ist unzulässig.


Geldstrafe
Die praktisch wichtigste Strafart des Verwaltungsstrafrechts ist die Geldstrafe. Die Höhe der zu verhängenden Geldstrafe richtet sich nach den Verwaltungsvorschriften. Abgesehen von Organstrafverfügungen ist eine Geldstrafe von mindestens 7 Euro zu verhängen.

Organstrafverfügung ("Organmandat")
Die für die Strafverfolgung in erster Instanz zuständigen Behörden (Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen) können besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht (z.B. Organe der Bundespolizei oder Straßenaufsichtsorgane) ermächtigen, wegen bestimmter, von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen mittels Organstrafverfügung Geldstrafen bis zu einer Höhe von (in der Regel) 36 Euro einzuheben

Re: Kik = Kinderarbeit

Fr 4. Nov 2011, 15:36

Also ich wäre dabei, solange es NICHT am 12. November ist ^^

Am Besten wäre ja wenn wir es nicht anmelden sondern nur der Presse mitteilen und dann als Kunden im Laden herumstöbern, dann was in die Umkleide mitnehmen, mit eigenen ANDEREN sachen umziehen und mit Maske raus, auf die anderen warten und dann wegrennen :lol: Etwas doof wenn da 10 Personen vor 3 Kabinen stehen und alle mit ner Kapuze dastehen ::gruebel

Re: Kik = Kinderarbeit

So 6. Nov 2011, 12:03

Raz_zac hat geschrieben: Etwas doof wenn da 10 Personen vor 3 Kabinen stehen und alle mit ner Kapuze dastehen ::gruebel


Jope(: Find ich auch. Deshalb wäre ich persönlich ja dafür, dass wir uns einen Kik irgendwo in der Stadt suchen, wo man davor eine Demo machen kann. Bei einer Demo können wir den Leuten die Fragen haben auch was erklären & stiften nicht nur Verwirrung;) Außerdem kann uns da keiner raushaun und ein Problem mit der pwnyzei haben wir auch keins :grin
Wenn Google nicht lügt, wärs in der Mariahilfer am gscheitesten(: Aber ich schreib mal alle auf:

Zieglergasse 58-64, 1070 Wien
Ziegelofengasse 33, 1050 Wien
Landstraße Hauptstraße 146, 1030 Wien
Mariahilferstraße 176, 1150 Wien
Kalvarienberggasse 63, 1170 Wien
Meidlingerhauptstraße 17, 1120 Wien
Simmeringer Hauptstraße 55-57, 1110 Wien
Leibnizgasse 17, 1100 Wien
Thaliastraße 31, 1160 Wien

Ist ja nur mal so ein Vorschlag.. ^^

Re: Kik = Kinderarbeit

So 6. Nov 2011, 13:37

Bin auch für ne Demo...macht meiner Meinung nach mehr sinn, als nur Verwirrung zu stiften.

Re: Kik = Kinderarbeit

So 6. Nov 2011, 15:22

mhm, und dann will das wieder keiner anmelden :37002 und wenn, dann sollte das ganze net nur vor einem kik stattfinden, um mehr leute zu erreichen. 2-3 anons vor einer filiale sollten reichen, 20 können auch nicht mehr erreichen als 2.
und bevor das wirklich umgesetzt wird, sollten wir mal infos und fakten sammeln. ein vieo reicht für mich nicht aus, um eine op zu starten.
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