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BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2011, 16:08 
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Registriert: So 22. Mai 2011, 22:00
Beiträge: 253
so seh ich das auch.

dass es dann teilweise von den fans auch zuweit geht ist dann natürlich auch ned okay, aber sonst, was sollte man deiner meinung nach sonst machen @Anonymous_DD !?

_________________
I'm the god damned captain. Your argument is invalid !


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 16:08 


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BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2011, 19:19 
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Registriert: So 14. Aug 2011, 20:04
Beiträge: 657
Zitat:
Zenorius hat geschrieben:
Das will und werd ich nicht tolerieren. ::angry::
sie haben sicher angst vor dir :awesome na spaß beiseite.... mal ehrlich was willst dagegen machen :nixweiss:


Aufklären aufklären aufklären mehr kann man nicht machen.

_________________
Freiheit ist kein Privileg, es ist ein Recht.
Es wird Zeit dieses Recht einzufordern.

Nichts ist wahr. Alles ist erlaubt.


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BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2011, 20:55 
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Beiträge: 98
X3NU hat geschrieben:
so seh ich das auch.

dass es dann teilweise von den fans auch zuweit geht ist dann natürlich auch ned okay, aber sonst, was sollte man deiner meinung nach sonst machen @Anonymous_DD !?


Ich finde, die Aktion der Fans war schon gerechtfertigt, aber man soll es mit der Gewalt nicht übertreiben.
Die Pwnyzisten waren ja wirklich extrem brutal, da verstehe ich, dass die Fans so reagierten .. man zeigt der Pwnyzei damit, dass man sich nicht alles gefallen lässt. Aber Gewalt führt immer nur zu noch mehr Gewalt !

Was man machen soll, weiß ich ja selber nicht.


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BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2011, 23:16 
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Beiträge: 156
Anonymous_DD hat geschrieben:
Aber Gewalt führt immer nur zu noch mehr Gewalt!


Gewalt erzeugt Gegengewalt : /´
deswegen sollte man erst garnicht damit anfangen ...


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BeitragVerfasst: Sa 24. Dez 2011, 17:05 
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Beiträge: 156
und dann hol ich die polizei, unseren "Freund und Helfer" xD


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BeitragVerfasst: Mo 26. Dez 2011, 14:57 
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Beiträge: 3
iustitiae hat geschrieben:
und dann hol ich die polizei, unseren "Freund und Helfer" xD



Und dann kassierst von denen auch noch haue :lol:

_________________
This is our world, and we’re taking it back.


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BeitragVerfasst: Sa 18. Feb 2012, 20:27 
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Registriert: Fr 17. Feb 2012, 12:47
Beiträge: 36
Zitat:
Seit wann ist filmen und fotographieren ein zeichen von verdächtigem verhalten?
dann ist ja auch jeder tourist ein verächtiger. Soviel zum thema unschuldsvermutung. scheisse, ich bin ja auch verdächtig. immerhin sitz ich vor dem computer, also muss ich ein cracker sein, der mit ddos ein akw übernehmen will.........


Entschuldigung es darf darauf hingewiesen werden, dass auch hier kein einheitliches Verhalten seitens der Polizei festzustellen ist:

Es kann ins Auge gehen, dass sieht so aus:


Zitat:
Der Streitwert liegt bei 23.000 Euro, wie Klaric am Freitag gegenüber der APA erklärte, für einen kleinen Verein ein sehr hoher Betrag. Denn dazu kämen noch die Anwaltskosten.

Abschiebung nach Litauen geplant

Worum es eigentlich geht: Ein georgisches Ehepaar sollte mit seiner schwer behinderten Tochter nach Litauen abgeschoben werden. Als die Fremdenpolizei anrückte, filmte der Verein Purple Sheep die dramatischen Szenen, die Bilder wurden unter anderem im ORF ausgestrahlt.

Während sich das Schicksal für die Familie günstig wendete und in letzter Minute festgestellt wurde, dass durch die schwere Erkrankung der Tochter eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen sei, braute sich über dem unterstützenden Verein Purple Sheep ein juristisches Unwetter zusammen.

Polizisten sehen Schaden

Denn ursprünglich drei, später dann noch zwei Polizisten beschritten - unterstützt von der Gewerkschaft - den Klagsweg. Sie sehen Schaden für sich und ihre Familien dadurch, dass sie bei der versuchten Abschiebung eines behinderten Kindes aufgenommen wurden und diese Bilder dann auch noch an die Öffentlichkeit gelangten. Zudem argumentieren sie, dass ihnen durch die Veröffentlichung die Möglichkeit genommen worden sei, verdeckt zu ermitteln. Das Innenministerium betonte, mit der Klage nichts zu tun zu haben.

Verhandlung hat bereits begonnen

Letztlich dürfte es bei der Verhandlung vor dem Handelsgericht um einen Präzedenzfall gehen, also um die Frage, ob Polizisten bei solchen Aktivitäten überhaupt aufgenommen werden dürfen. Auswirkungen könnte das durchaus auch auf Einsätze bei Demonstrationen und Änlichem haben, vermutet Klaric. Eine erste Verhandlung hat bereits stattgefunden. Am 26. März werden Zeugen gehört. (APA)
http://derstandard.at/1328162455372/Purple-Sheep-Bei-Abschiebung-gefilmt-Polizisten-klagen-Verein?seite=1#forumstart

Zitat:
Stellungnahme zur Klage von Polizisten gegen Purple Sheep
Zwei Polizisten möchten bei inhumanen und inakzeptabel angesehenen Amtshandlungen nicht gezeigt werden – und klagen deshalb Purple Sheep auf Schadenersatz in der Höhe von 23.000,00 Euro.

Konkret geht es um jene Bilder, die wir bei der Abholung von Ani R. gedreht und der Presse zur Verfügung gestellt haben. Die Folge der Berichterstattung war, dass wir den tatsächlichen Gesundheitszustand von Ani dadurch dokumentieren konnten und das Mädchen eine humanitäre Niederlassung erhalten hat.
Die Polizisten waren für uns in diesem Fall nur ausführende Beamte einer menschenverachtenden Entscheidung, sie selbst setzten kein rechtswidriges Verhalten und waren auch nicht im Mittelpunkt unserer Dokumentation.
Es stimmt, dass – falls wir den Fall verlieren – uns der Konkurs droht, da wir die Summe nicht aufbringen können.
Die Existenz des Vereins steht für uns nicht im Mittelpunkt.
Wir sehen in der Klage einen eindeutigen Versuch, einen Präzedenzfall zu schaffen, um zukünftig Polizisten bei der Durchführung ihrer Amtshandlungen nicht mehr filmen zu dürfen bzw. nicht mehr veröffentlichen zu dürfen.
Laut Harald Karl, unserem Anwalt, hätte unsere Verurteilung die Folge, dass jedesmal wenn sich ein Polizist auf einem Foto erkennt, dieses nicht veröffentlicht werden dürfte.
Für Purple Sheep eine Folge, die in einer modernen Demokratie einfach nicht sein darf.
Wir werden uns in keinem Fall mit der Gegenseite vergleichen und wir bitten unsere Unterstützer, nicht für den Streitwert zu spenden. Purple Sheep sammelt für Lebenshaltungskosten von KlientInnen ohne Grundversorgung.
Es geht in diesem Streit an erster Stelle nicht um unseren Verein oder um AsylwerberInnen.
Vielmehr geht es um uns alle, uns BürgerInnen, die man bei der Dokumentation von Missständen versucht, einzuschüchtern.
Und genau das ist die rechtspolitische Frage im Verfahren und der Punkt gegen den wir uns alle wehren müssen, ob als einzelner, als NGO oder als Medienvertreter.

Karin, 03.02.2012
http://www.purplesheep.at/index.php?id= ... =&i=psNews

Es kann ein bischen Ärger geben



Oder es kann auch gar nichts passieren



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BeitragVerfasst: So 19. Feb 2012, 14:27 
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Registriert: So 29. Jan 2012, 22:56
Beiträge: 30
Selbst wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist gegen die Masse JEDER machtlos :)
Es gibt schlimmere Polizisten auf der Welt als in Österreich, jedoch ist es in Österreich schon unterste Schublade. Wie lange sollen wir Bürger uns das noch gefallen lassen? :rickroll:


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BeitragVerfasst: So 19. Feb 2012, 17:25 
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Registriert: Fr 17. Feb 2012, 12:47
Beiträge: 36
Nonsense hat geschrieben:
Selbst wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist gegen die Masse JEDER machtlos :)
Es gibt schlimmere Polizisten auf der Welt als in Österreich, jedoch ist es in Österreich schon unterste Schublade. Wie lange sollen wir Bürger uns das noch gefallen lassen? :rickroll:


Das ist nicht das Problem. Man ist alt genug um zu wissen was man tut.
Zum Problem wird es erst, wenn man um sich selbst oder andere abzusichern dokumentiert, denn wie im Falle Purple sheep geht es dann an die Existenz, weil

Zitat:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in Rechtsstreitigkeiten vor Bezirksgerichten als natürliche Person ohne Rechtsanwalt aufzutreten, wenn der Streitwert 5.000,00 € nicht übersteigt. Übersteigt der Streitwert 5.000,00 €, muss sich die Partei von einem Rechtsanwalt vertreten lassen (absolute Anwaltspflicht).

Nach dem Prinzip der verschuldensunabhängigen Verlusthaftung muss der Verlierer dem Sieger die notwendigen Kosten schadensersatzähnlich erstatten. Zu den Kosten gehören neben den Gerichtskosten (z.B. Gerichtsgebühren, Zeugengebühren) und den Vertretungskosten (z.B. Rechtsanwaltshonorar) auch vorprozessuale Kosten, die einer Partei schon vor Einleitung des Verfahrens erwachsen sind (z.B. Kosten der Beweissicherung). Bei teilweisem Obsiegen reduziert sich dieser Anspruch auf das Verhältnis des Obsiegens.
Seite 5 http://www.google.de/search?q=Grunds%C3 ... 3%BCrliche

Und momentan klagen staatliche Institutionen was das Zeug hält!


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